Der Ausbildungsvertrag, sowie eine Zusatzvereinbarung zur Haftung regeln den rechtlichen Rahmen des Schulungsbetriebs und sind Voraussetzung für die Aufnahme in einen FlyART Ausbildungskurs.

Ausbildungsvertrag

zwischen Klaus Schwarzers Flugschule FlyART, Andreas Mitterfellner Str. 17, 83607 Holzkirchen und dem Teilnehmer:

 

Vorname:
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Name:
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Wohnsitz:Plz:__________
Ort:
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Straße:_________________
Email:
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Beruf:_________________
Geburtstag:
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Telefon:privat:__________
geschäftlich:_________________

 

Ich nehme an Kurs
______ in
___________ , Beginn
___________ , teil.

 

Dieser Vertrag gilt für diesen und alle weiteren Kurse sinngemäß. Die Ausbildung ent­hält immer das komplette Kursprogramm, unabhängig davon, ob der Kurs abgebrochen und verschoben wird, bis zu einem halben Jahr nach Kursbeginn. Der Umfang der Ausbildung richtet sich nach den Ausbildungsrichtlinien des DHV. Die Ausbildung endet mit dem Kurserfolg. Der Kurspreis ist zu Beginn jedes Ausbildungsschrittes fällig, wird der Kurs vom Schüler vorzeitig abgebrochen, hat er keinen Anspruch auf Rückzahlung.

Die Ausbildung erfolgt auf eigenes Risiko des Schülers, Mitarbeiter und Beauftragte der Flugschule übernehmen keine Haftung (außer für die ordnungsgemäße Organisation der Kurse) und können daher nicht in Regress ge­nommen werden. Der Schüler ist verantwort­lich für alle ausgeliehenen Geräte und Zubehör und haftet persönlich für die daran von ihm verursachten Schäden. Im Rahmen der Gerätehaftpflichtversicherung übernimmt die Versicherung der Flugschule Schäden Dritter.

Folgt der Schüler/Passagier nicht den Anweisungen der Ausbilder/Piloten, so haftet er ausschließlich für sein Verhalten. Weder Schule noch Geländeeigentümer können für dieses Verhalten haftbar gemacht werden. Der Schüler versichert außerdem, dass er körperlich und geistig gesund ist und keine ärztlichen Bedenken gegen die Kursteilnahme bestehen. Auch ist der Schüler umfassend über die Gefahren des Gleitschirmfliegens aufgeklärt worden.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich gelesen. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Ausbildungsvertrages. Auch ist die Zusatzvereinbarung zwischen Schule und Schüler zur Haftungsfrage fest vereinbart und wesentlicher Teil dieses Vertrages.

Klaus Schwarzers Flugschule FlyART

 

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Ort, Datum Unterschrift des Schülers/Passagiers

 

Zusatzvereinbarung zwischen Schule und Schüler

Alle Lauf- und Flugübungen werden unter Anordnung des Fluglehrers vom Schüler alleine durchgeführt. Der Lehrer hat keine Möglichkeit, direkt bei der Bedienung der Fluggeräte einzugreifen. Der Flugschüler weiß dies und erkennt an, dass er diese Übungen in eigener Verantwortung durchführt.

Flugschüler und Schule sind sich einig, dass die Flugschule, sowie deren Personal wegen mangelnder Eingriffsmöglichkeit für Unfall- und Unfallfolgeschäden nur soweit haftet, wie eine Versicherung, ohne bei der Schule oder deren Personal Rückgriff nehmen zu können, für Schäden aufkommt. Dies gilt auch für Tandemflüge. Jede weitere, darüber hinausgehende Haftung der Flugschule und deren Personal für Schäden des Schülers oder Passagiers und für Schäden Dritter ist ausgeschlossen.

Da der Schüler alle Übungen in eigener Verantwortung durchführt, verpflichtet er sich bereits jetzt, entstandene Schäden an Fluggerät, Ausrüstung oder an Sachen Dritter, die durch eigenes fehlerhaftes Handeln entstanden sind, zu ersetzen.

Der Flugschüler stellt schon jetzt die Flugschule und von ihr beauftragte Personen von sämtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund von Handlungen des Flugschülers im Rahmen des Ausbildung geltend gemacht werden. Die Flugschule und die von ihr beauftragten Personen haften insoweit nur für vorsätzlich falsches Handeln oder vorsätzlich falsche Anordnungen.

 

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Ort, Datum Unterschrift des Schülers